Freiheits- und Einheitsdenkmal 2010
Beurteilung durch das Preisgericht
Der Entwurf reagiert auf die Wettbewerbsanforderung mit einem architektonisch geprägten Denkmal, das zugleich ein Bauwerk der Infrastruktur ist. Als symbolische Form vereint der Entwurf zwei archetypische Bilder: Brücke und Kreis. Sie verweisen in ihrer Einfachheit durchaus auf das, was zu würdigen ist: nämlich Freiheit und Einheit. Der Entwurf versteht sich nicht in der Form eines tradierten (Bildhauer-) Denkmals, sondern schlägt eine funktionale Lösung vor, indem er zwei Themen miteinander verbindet: einerseits das Überschreiten und andererseits durch die Kreisform die Wiederbegegnung.
Als in seiner Form irritierendes Brückenbauwerk erlangt der Entwurf skulpturale Qualität. Die ungewöhnliche, ja deplaziert wirkende Form unterläuft vertraute Denkmalerwartungen, er bewirkt ein Innehalten und ein Um-sich-Blicken in die wieder gewonnene historische Mitte Berlins.
Ernsthaft einzuwenden ist die deutliche Überschreitung des Wettbewerbsbereiches, was zu planungs- und wettbewerbsrechtlichen Problemen führen kann.
Zur Verwirklichung des Entwurfs muss baulich in den Denkmalssockel eingegriffen werden. Für diesen selbst sieht der Entwurf nur eine mobile Bespielung vor.